Sonntag, 2. August 2009

Spuk im Hochhaus

Serien aus meiner Kinder- und Jugendzeit, 2. Folge

Ende 1982 zog unsere Familie von Karl-Marx-Stadt nach Berlin, der damaligen Haupstadt der DDR. Wir bezogen eine unrenovierte, so gerade eben erst errichtete Neubauwohnung in einem sechsgeschossigen Plattenbau. Wir wohnten also an Weihnachten 1982 in und an einer Baustelle. Vor dem Haus gab es noch keine Gehwege oder Parkplätze und ein Elfgeschosser wurde auch gerade erst errichtet, was ich von meinem Kinderzimmer aus gern beobachtete.

Im Haus lernte man auch schnell die Nachbarn kennen, die etwa alle im Alter meiner Eltern waren und schließlich auch Kinder hatten. Meine ältere Schwester freundete sich mit einem Mädchen an, dass zwei Etagen unter uns wohnte. Ich durfte auch ein Mal dieses Mädchen mit besuchen und dort schauten wir zusammen Spuk im Hochhaus. Zuhause wieder angekommen probierte ich natürlich sofort aus, ob ich auch durch die Wand laufen könne, wenn ich drei Mal mit der Faust gegen die Tapete klopfte.

Inhalt: Das Wirtspaar Jette und August Diebelschmidt wurde für seine diebischen Taten vor 200 Jahren verflucht. Zur Ruhe sollten sie erst kommen, wenn sie sieben gute Taten vollbracht haben. In einem Berliner Neubauhochhaus, das an der Stelle errichtet wurde, wo einst ihr Wirtshaus stand, sollten die zwei Geister nun ihren Fluch einlösen.

Wisenswertes: Die Autoren C. U. Wiesner und Günther Meyer schrieben auch die Drehbücher zu Spuk unterm Risenrad und Spuk von draußen. Spuk im Hochhaus ist die zweite Serie dieser Spuk-Reihe. In den 1990er-Jahren gab es noch drei weitere Spuk-Serien, die ebenfalls diesen beiden zuzuschreiben sind.

Im Fernsehen: Am 25. Dezember 1982 wurde erstmals die erste Folge der siebenteiligen Serie im ersten Programm des DDR-Fernsehens gezeigt. Wiederholungen folgten dort 1987 und 1990, aber auch auf RTLplus (ebenso 1990). Ab 1993 wird die Serie mehr oder weniger regelmäßig in der ARD, auf den Dritten Programmen und auf dem KI.KA ausgestrahlt.

Achtung: Es ist nicht von mir beabsichtig, Raubkopien von der oben aufgeführten Fernsehserie anzubieten oder zu verbreiten! Anfragen zu Kopien auf Datenträgern jeglicher Art, wie VHS-Video, DVD oder ähnlichem, werden nicht beantwortet!

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